Wahlumschläge haben jetzt Hochkonjunktur: Wählen aus dem Ausland

Am 24. September findet die größte Wahl in Deutschland statt: die Bundestagswahl. Rund ein Viertel der Wähler sind Briefwähler (Bundestagswahl 2013: 24,3% Briefwähler bei 61,9 Mio. Wahlberechtigten), weshalb die Deutsche Post in diesen Monaten besonders gefordert ist. Sie ist für das Versenden der Wahlunterlagen und der Wahlumschläge zuständig.

wahlumschläge

Briefwahl selber beliebt

Im Jahr 1957 nutzten nur etwa 4,9 Prozent der wahlberechtigten Bürger die Stimmabgabe per Briefwahl. Dagegen nutzen diese Möglichkeit zur Bundestagswahl 2013 bereits 24,3 Prozent. Jürgen Gerdes, Konzernvorstand Post – eCommerce – Parcel von Deutsche Post DHL Group, ist sich der Verantwortung seines Unternehmens bewusst: „Wahlen bilden den Kern der Demokratie, und natürlich erwarten die Wählerinnen und Wähler auch bei der Briefwahl, dass diese nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards abläuft. Ich kann versichern, dass die Wahlunterlagen und -briefe bei der Deutschen Post in den besten Händen sind. Für meine gesamte Organisation hat dieses Thema höchste Priorität, und wir sind uns sehr bewusst und stolz darauf, dass wir hiermit im demokratischen Prozess eine wichtige Rolle spielen.“

Wählen aus dem Ausland – so geht’s

Ob man im September noch einmal in den Urlaub fliegt oder man als deutscher Staatsbürger im Ausland lebt: Auch wer zur Bundestagswahl nicht an die Wahlurne gehen kann, kann seine Stimme abgeben. Ist man zum Zeitpunkt der Wahl nur im Urlaub, beantragt man rechtzeitig die Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen mit Stimmzettel und Wahlumschlag werden dann vorzeitig per Post zugesendet und man kann seine Stimme abgeben. Wer ständig im Ausland lebt, muss prüfen, ob er wahlberechtigt ist. Diese Kriterien müssen im Regelfall zutreffen:

  • man muss nach der Vollendung des 14. Lebensjahres min. 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben
  • Dieser Aufenthalt in Deutschland darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen
  • Wer noch nie in Deutschland gelegt hat, muss nachweisen, dass man sich dem deutschen Gesellschafts- und Politiksystem besonders nahe fühlt (Arbeiten in Deutschland, Mitarbeit in deutscher Politik)

Der nächste Schritt ist, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Das macht man in der deutschen Gemeinde, in der man zuletzt wohnte bzw., wenn man noch nie in Deutschland lebte, in der Gemeinde, der man sich verbunden fühlt. Ist man wahlberechtigt, werden die Wahlunterlagen, die aus Infomaterialien, Stimmzettel und den Wahlumschlägen bestehen, zugesendet.
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